Warum ich mir die spezielle Zielgruppe der Apotheker ausgesucht habe ist relativ einfach zu beantworten. Ich kann hier einen echten Mehrwert bieten. Durch Fokussierung und apothekengerechten Klauseln sowie Bedingungen mit einem Spezialkonzept ist eine vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit möglich.
Versicherungen sind für Apotheker ein absolutes „Must-Have“.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen werden bei der Eröffnungsrevision vorgelegt, denn ohne diese kann die Apotheke nicht eröffnet werden. Danach werden allerdings die einst abgeschlossenen Versicherungen häufig im hoffentlich angelegten Kundenordner ganz hinten im Aktenregal abgelegt und selten wieder hervorgeholt.
Allerdings sind auch Apotheken durch den Wandel der Zeit stark beeinflusst. Die zunehmende Digitalisierung und die dadurch zunehmende Cyberkriminalität, vorhandene Bürokratie und verschärfte sowie neue Regelungen stellen für Apotheken eine große Herausforderung dar. Dadurch ist es häufig so, dass für andere Belange kaum Zeit bleibt. Jedoch sollte sich der Apotheker über die Konsequenzen unvollständiger oder veralteter Absicherung im Klaren sein. Der spezielle Absicherungsbedarf einer Apotheke sollte daher stets an fachkundige Vermittler übergeben werden. Somit wird auch gewährleistet, dass die Policen durch Servicetermine mit Veränderungen Schritt halten und somit der Versicherungsschutz für Ihre Apotheke aktuell gehalten wird.
Natürlich bieten viele Versicherungsgesellschaften verschiedene Versicherungslösungen für Apotheken an. Doch sind viele nur sehr allgemein und mit anderen Heilberufen zusammengefasst. Folge dessen sind häufig Versicherungslücken in den bestehenden Policen. Und dieser Problematik sind sich viele Vermittler nicht bewusst. Letztlich kann dieser Fakt im Schadenfall existenzbedrohend sein. „Der Teufel steckt im Detail“ Die apothekenspezifischen Risiken sind komplex und individuell am Versicherungsmarkt zu betrachten. Hier sind vor allem apothekenspezifische Klauseln und Bedingungen gefragt.
In meiner Beratung setze ich auf Transparenz und Verständlichkeit im Dschungel aus Klauseln und Paragraphen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist mein Serviceversprechen an Sie.
Das garantiere ich Ihnen
- Rückruf innerhalb von 24h
- Im Interesse Ihrer Freizeit, Termine innerhalb Ihres Apothekennotdienstes bis 22 Uhr
- maximale Unterstützung im Schadensfall vor Ort
- jährlicher Servicetermin
- jährliches Analyse und ggf. Bestandsupdate
- ggf. Betreuung von Fremdverträgen
Da ich als Versicherungsmakler nicht an bestimmte Gesellschaften und Produkte gebunden bin, garantiere ich Ihnen individuell passenden Versicherungsschutz den Sie für Ihre Apotheke benötigen. Risiken zu begrenzen um Sie im möglichen Schadenfall zu schützen ist meine Kernaufgabe.
Im Fokus stehen dabei die Bereiche Werte/Inhalt, Ertragsausfall, Rechtschutz mit inkludierten Spezial-Strafrechtschutz, Haftpflicht inkl. AMG Deckung, sowie Cyberrisiken.
Qualität geht stets vor Quantität
Deswegen habe ich auf dieser Seite einige ausgewählte Beispiele für Sie zum Nachdenken. Natürlich gibt es noch zahlreiche weitere Besonderheiten die ich Ihnen natürlich sehr gern in einem persönlichen Gespräch erläutern würde.
Werte/Inhaltsversicherung
1. Pharmazieratklausel
„In Sachen Revision gibt es kein vielleicht oder eventuell… denn kein Apotheker würde jemals gegen Auflagen seines Pharmazierates verstoßen. Selbst dann nicht, wenn die Versicherung das von ihm verlangen würde. Deshalb sollte jede Apothekeninhaberin und jeder Apothekeninhaber prüfen, ob seine Versicherung für den Fall der Fälle gemäß Voutm des PhR regulieren muss, weil es so im Vertrag steht.“
(Thomas Hieble, Delegierter der Bayerischen Landesapothekenkammer)
Schon einmal davon gehört? Gehört eigentlich in jede Police einer Apotheke. Doch nur die allerwenigsten bieten diese spezielle aber dennoch sehr wichtige Klausel an. Stellen Sie sich einen größeren Wasserschaden in Ihrer Apotheke vor. Nicht nur die Apotheke ist dadurch in Mitleidenschaft gezogen sondern auch die Verpackung einiger Medikamente. Die Apotheke wird daraufhin geschlossen. Gut dem der eine Betriebsunterbrechungsversicherung besitzt.
Nun könnte es aber sein, dass laut Ihrer Police der Schaden gemäß Gutachter/Sachverständigenverfahren betrachtet wird. Das könnte wiederum zu einem Problem werden, sobald die Bewertung des Sachverständigen sich nicht mit der des Pharmazierates deckt. Denn der Pharmazierat hat für Apothekeninhaber den höheren Stellenwert, vor allem wenn es darum geht, wann nach einem Schaden eine Apotheke wieder betriebsfähig ist und wieder eröffnet werden kann. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass Seitens der Versicherung der Schaden behoben und somit die Versicherungsangelegenheit beendet ist, der Pharmazierat allerdings weitere Forderungen stellt, bis er die Betriebsfähigkeit erneut erteilt. Die dann zu leistenden Neuerungen und Tage bis zur Wiedereröffnung wären somit nicht mehr von der Versicherung abgedeckt und der Apothekeninhaber erleidet weitere Einbußen infolge der längeren Schließzeit und somit ausbleibender Umsätze.
2. Bedingungsverbesserungen / Innovationsklausel
Wann haben Sie die Versicherungen für Ihre Apotheke abgeschlossen? Viele alte Policen liegen verstaubt im Ordner. Grund dafür ist, dass sich häufig nicht bewusst mit Versicherungen beschäftigt wird. Oftmals erst im Schadensfall wenn es meist zu spät ist.
Der hohe Arbeitsaufwand von Apothekeninhabern und die damit verbundene Zeitknappheit, lassen diese Überprüfung oftmals nicht zu. Mit einer sogenannten Innovationsklausel bleiben haben Sie die Sicherheit, dass sich die Versicherungsbedingungen an die laufende Entwicklung anpassen. Das heißt, dass Leistungsverbesserungen rund um die abgeschlossenen Versicherungen automatisch auf Ihren Vertrag angewendet werden. Viele Versicherer können häufig immer noch nicht mit einer solchen Innovationsklausel dienen.
3. Zeitwertklausel
Viele Versicherungsnehmer meinen, dass nach einem Schadenfall der zu ersetzende Wert der Neuwert ist. Die Krux ist aber, dass häufig nur der Zeitwert ausgezahlt wird. Und zwar dann, wenn der Wert bspw. eines Gegenstandes unter 40% des Neuwertes fällt. Gerade bei Apotheken, die schon einige Jahre auf dem Markt existieren, lauern hier große Gefahren. Dies kann unter Umständen für den Versicherungsnehmer existenzgefährdend sein, da die Neuanschaffung eines Ersatzobjektes wesentlich höhere Kosten bedeutet, als von der Versicherung übernommen werden. Hier würde sich der Kreis auch mit dem Pharmazierat schließen. Denn dieser verlangt für eine Wiederöffnung dem Apothekeninhaber einiges ab. Zusätzliche hohe Kosten könnten entstehen. Und nun stellen Sie sich bitte die Frage: Kann ich es mir leisten, nur den Zeitwert ersetzt zu bekommen und zusätzliche diverse Neuanschaffungen in verschiedenen Bereichen zu kaufen? Eine Neuwertklausel könnte hier äußerst sinnvoll sein.
4. Unterversicherung
Marktüblich ist es, die Versicherungssumme so festzulegen, dass diesem Versicherungswert entspricht. Alleine in dieser Ermittlung können schon Gefahren lauern. Sie selbst wissen, dass der Wert des Warenlagers ständigen Schwankungen unterliegt, sodass man für den Ernstfall eines Schadens ganzjährig den höchstmöglichen Wert versichern müsste, um einer Unterversicherung zu entgehen. Der Begriff Unterversicherung bezieht sich darauf, dass zum Zeitpunkt eines Schadens der Wert des Warenlagers aktuell höher ausfällt, als die im Versicherungsvertrag zu Grunde liegende Versicherungssumme. Somit drohen dem Versicherungsnehmer massive Einbußen. Ein Unterversicherungsverzicht ist hier ganz klar zu empfehlen.
5. Verderb kühlpflichtiger Vorräte in Medizinkühlschränken
Stellen Sie sich vor, aufgrund eines Hochwassers, welches die Räume Ihrer Apotheke unter Wasser gesetzt hat, erleiden Ihre Medizinkühlschränke einen Schaden und funktionieren nicht mehr. Nun müssen Sie nicht nur die Kühlschränke ersetzen, sondern auch die beinhalteten kühlpflichtigen Waren, da diese nun nicht mehr bei den vorgeschriebenen Temperaturen gelagert werden können und somit die Wirksamkeit nicht mehr gewährleistet ist. Üblicherweise würde Ihnen der Versicherer nun mitteilen, für den Schaden des Kühlschrankes aufzukommen, jedoch ist die darin enthaltene Ware nicht mitversichert, Sie blieben also auf diesen Unkosten sitzen. Auch hier gibt es Möglichkeiten die Ware mitzuversichern, auch bei unterbrochener Kühlkette.
6. Versehensklausel bei Schadenmeldungen
Eine ganz spannende und wichtige Klausel. Kurz gesagt sind das auch die sog. „vertraglichen Obliegenheiten“ die jeder Versicherungsnehmer zu erfüllen hat. In den gängigen Policen am Markt steht die unverzügliche Schadenmeldung im Vordergrund. Dies birgt Gefahren. Stellen Sie sich vor, bei Ihnen entsteht ein Versicherungsschaden in Zeiten der Hochkonjunktur und Sie versäumen die Meldung bei der Versicherung im vorgegebenen Zeitraum.
Betriebshaftpflicht
1. Personen- / Sach- u. Vermögensschäden
Während die meisten Versicherer marktüblich eine Deckungssumme von ca. 3 bis 5 Millionen Euro bieten, kann ich pauschal eine Deckungssumme von 15 Millionen Euro darstellen. Wissen Sie, dass jeder PKW Besitzer in der KFZ-Haftpflicht eine Mindestversicherungssumme für Personenschäden von 7,5 Millionen Euro abschließen muss? Und jetzt fragen Sie sich bitte warum in Ihrer Betriebshaftpflicht nur 3 oder 5 Mio. € versichert sind. Haben Sie nicht täglich wesentlich höhere Risiken? Deswegen sollte auch zu jeder Betriebshaftpflicht noch eine Produkthaftpflicht (AMG-Deckung) mit 120 Millionen Euro Versicherungssumme inkludiert sein.
2. Kontrazeptiva einschließlich Vermögensschäden für Unterhaltsansprüche der „Pille danach“
Stellen Sie sich vor, einige Wochen nach Abgabe eines Präparates zur Kontrazeption stellt sich Ihnen die Patientin erneut vor, mit dem Vorwurf, die Pille habe nicht gewirkt und Sie sei nun schwanger. Tatsächlich sind solche Fälle schon aufgetreten und Kollegen von Ihnen dafür beschuldigt wurden. Auch für einen solchen möglichen Fall gibt es leistungsstarke Konzepte die helfen können.
3. Nachhaftung
Endlich im Ruhestand und entspannt zurücklehnen. Die harte und langjährige Arbeit und nun wurde die Apotheke verkauft. Aller Sorgen automatisch nun ledig? „Denkste“ würde der versierte Vermittler jetzt sagen. Haben Sie sich schon einmal mit dem Thema „Nachhaftung“ auseinandergesetzt? In der Apotheken-Betriebshaftpflicht gilt die sog. Schadenereignistheorie. Es könnten Haftpflichtschäden auch noch Monate oder Jahre nach Abgabe der Apotheke eintreten. Wer haftet dafür? Sie natürlich, ansonsten ist Schluss mit der Ruhe im Alter. In marktüblichen Produkte sind häufig nur 3, bestenfalls 5 Jahre mitversichert. Besser wäre doch eine unbegrenzte Nachhaftung um Ihnen zusätzliche Sicherheit zu geben, oder?
4. Impfen in Apotheken
Zukünftig sollen Apotheken auch Impfungen vornehmen. Personenschäden, welche aus einer Grippeschutzimpfungen resultieren, sind im Rahmen der Betriebshaftpflicht-versicherung bis zu einer Versicherungssumme von 15 Mio. EUR mitversichert. Voraussetzung ist die erlaubte Teilnahme an regionalen Modellvorhaben.
5. Grobe Fahrlässigkeit
Es ist menschlich, Fehler zu machen. Und Fehler passieren überall. Apotheken unterliegen vielen Gesetzen, Kontrollen, Richtlinien und Verordnungen. Daher können Sie sich eigentlich keine Fehler erlauben – ebenso auch Ihre Mitarbeiter nicht. Im Schadenfall kann es dann aber von Versichererseite zu einem Vorwurf der Fahrlässigkeit und damit verbundener Nichtzahlung oder Quotelung eines Schadens kommen. Auch hier gibt es Lösungsmöglichkeiten.
Rechtsschutzversicherung
Rechtsangelegenheiten werden immer teurer und guter Rat ist essentiell für eine Apotheker. Die Hauptfrage ist immer: „Wer will was von wem woraus?“ – Diese juristische Frage stellen sich Anwälte immer im jeweiligen Fall. Ganz wichtig dabei ist auch der Service eines Versicherers. Besonders erfreulich ist, dass eine Servicehotline 24/7 eingerichtet wurde, wo man täglich in Rechtsfragen sich bereits vorab Informationen zu verschiedenen Themen einholen kann.
Die Rechtsschutzversicherung für Apotheker müssen umfassend sein. Speziell die Gebiete Neben Privat-, Berufs-, Verkehrs-, und Immobilienrechtschutz als Mieter oder sogar Vermieter gibt es einige sehr spezielle Rechtsschutzgebiete. Allein die Höhe der Deckungssumme ist entscheidend. Sie sollte unbegrenzt sein. Auch die Auswahl des richtigen Anwalts, bestenfalls einer der sich auch im gängigen Apothekenrecht auskennt spielt hier eine entscheidende Rolle. Die Rechtschutzversicherung ist also in seiner Ausgestaltung vielfältig und sehr speziell. Recht haben und Recht bekommen ist immer fraglich. Hier hört man auch häufig den Satz: „Es kommt drauf an […].“ Daher sollte auch hier umfassend geprüft werden, welche „Bausteine“ mitversichert sind und wenn ja, wie diese ausgestaltet sind.
Exkurs: Spezial-Straf-Rechtsschutz
Dieser Bestandteil ist als Zusatzbaustein eigentlich schon ein „Must-have“ für Apotheker und deren umfassende Absicherung. Hier geht es vielmals um den Vorwurf der Körperverletzung oder Abrechnungsbetrug. Oftmals sieht man in Grunddeckungen den Strafrechtschutz mit eingeschlossen. Einfacher Rechtschutz bleibt dabei auf der Strecke. Es gibt kaum Anbieter am Markt die bei Vorwurf von Vergehen und Verbrechen leisten, und dazu auch die Kosten bei Abschluss durch einen Strafbefehl nicht zurückfordern.
Cyberversicherung
Für viele ein neues bzw. unbekanntes Risiko. Dabei ist gerade die Versicherungsbranche in den letzten Jahren massiv in Bewegung. Es wird davon ausgegangen das Cyberpolicen in Zukunft als „Verkaufsschlager“ ganz vorn bei den beliebtesten Versicherungsprodukten mitmischen. In Zeiten von Darknet, Digitalisierung und Social Media lauern viele unsichtbare Gefahren. Alleine durch das Öffnen von Mails könnte bereits ein Trojaner sich bei Ihnen ins System einschleichen. Ich selber war vor einigen Jahren auf einer Weiterbildung zu diesem Thema. Ein Versicherer hat uns Teilnehmern live an einer Leinwand gezeigt, wie viele Cyberangriffe pro Minute auf die deutsche Telekom eingingen. Es war wortwörtlich irre. Damals hat der Versicherer noch gesagt, man könne aufgrund fehlender Erfahrung den Policenbeitrag vermutlich nicht ganz korrekt abschätzen. Heute sagen die Versicherer, es würde Sinn machen sich mit diesem Thema jetzt zu beschäftigen, da in Zukunft die Preise stark steigen könnten. Demzufolge ist der Erfahrungsbereich der Versicherer im Schadenfall nun auch ein anderer als vor ein paar Jahren.
Viele Apotheker denken jetzt evtl. dass sie doch zu klein sind, als in den Fokus einer Cyberattacke zu geraten. Weiterhin wird auch immer noch zu wenig in die eigene IT-Sicherheit investiert. Doch eine Cyberattacke könnte auch Ihre Apotheke stark einschränken oder ganz lahm legen. Kosten für IT-Forensik, Kosten für die Betriebsunterbrechung und eine mögliche Vertrauenskrise mit weiteren Umsatzverlusten sind mögliche Folgen i.H.v. mehreren Tausend Euros.
Eine umfangreiche Cyberversicherung würde hier Eigenschäden, Drittschäden sowie Service-Leistungen versichern.